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Hausaufgaben

Hausaufgaben sollen nicht während der Arbeitszeit erledigt werden.

Das gilt für alle Lernenden / Auszubildenden in der Informatik Aargau

WICHTIG für Praxisbildner und das wir alle vom gleiche Sprechen.
Dies gilt für die IT AG und für Auszubildende welche während ihrer Ausbildung
in unserem Bereich eingesetzt werden (also auch Gäste von anderen Departementen)

Die Lernenden haben mit dem Lehrvertrag verbindlich zugesagt, dass Hausaufgaben in der Freizeit gemacht werden.
Im Betrieb sind wir für die Betriebliche Ausbildung zuständig nicht für die Schulische.

Hausaufgaben gehören nicht zur Betrieblichen Ausbildung und sollen zu Hause gemacht werden.

Ausnahmen bestätigen die Regel

  • Grosse Schwäche in einem Fach: hier kann der Praxisbildner bewilligen, dass zu Randzeiten auch Schulthemen angeschaut werden
  • Nachhilfe: Sollte ein Auszubildender Nachhilfe benötigen, kann dies in Absprache mit dem BB auch während der Arbeitszeit geschehen. Hier müssen Rahmenbedingungen erfüllt werden. Die Nachhilfe wird durchgeführt: - professionell
    • regelmässig
    • kontrolliert
  • Krankheit / Unfall
  • Es kann immer mal vorkommen, dass man aus privaten Gründen am Wochenende nicht zum Lernen gekommen ist. Und ja, dies kann auch mal ein Konzert / Festival etc. sein. ABER: dies ist eine Ausnahme welche 1 mal pro Schuljahr zutreffen kann und nicht jede Woche. Bei allen Ausnahmen gilt es immer einen Rahmen zu definieren und wenn möglich soll der Auszubildende auch einen Teil seiner Freizeit daran geben. D.h. 50% während der Arbeitszeit und 50% in seiner Freizeit. Wobei die Freizeit in diesem Fall im Betrieb mit Lernen verbracht wird.

Kontrolle Zeitabrechnung

Es ist die Aufgabe des PB diese Vereinbarung auf der Zeitabrechnung zu kontrollieren