Ausser Haus Einsatz
Es kann während der Ausbildung immer wieder mal vorkommen, dass ihr an einem anderen Standort (z.B. Telli) Unterstützung leisten müsst. Schaut in eurem Lehrvertrag nach. Sollte dort „Platz Aarau“ (inklusive Unterentfelden und Liebegg) stehen, ist es der Fall a). Sollte „Unterentfelden“ im Lehrvertrag stehen, ist es der Fall b).
a) Arbeitseinsätze an den Standorten Aarau (Telli, Buchenhof, Unterentfelden BVZ, Liebegg) sind durch den Lehrvertrag abgedeckt. Es besteht kein Anrecht auf Fahrspesenentschädigung. b) Arbeitseinsätze ausserhalb des Standorts Unterentfelden BVZ erlauben die Abrechnung von Fahrspesen.
Fahrspesen
Nach Spesenreglement dürft ihr im Fall b) die Fahrspesen nur dann aufschreiben, wenn ihr auf dem Anreiseweg nicht schon am Einsatzort vorbeifahrt. Hier einige Beispiele:
- Wohnort Unterentfelden/Oberentfelden. Ihr kommt in der Regel zu Fuss ins Büro. --> Hier darf die Fahrt von Unterentfelden BVZ nach Aarau aufgeschrieben werden.
- Wohnort Aarau. Ihr kommt in der Regel mit der WSB nach Unterentfelden. --> Hier darf die Fahrt nicht aufgeschrieben werden, da es der Wohnort ist.
- Wohnort z.B. Lenzburg. Ihr kommt in der Regel mit den öffentlichen Verkehrsmitteln via Aarau nach Unterentfelden. --> Hier darf die Fahrt nicht aufgeschrieben werden, da die Reise über Aarau geht.
Verpflegungsspesen
Für Ausseneinsätze werden keine Mittagsverpflegungsentschädigungen abgerechnet. Sollte es wichtige Gründe geben, welche gegen diese Regelung verstossen, oder z.B. es Abendeinsätze gibt, sprecht dies bitte mit der Leitung ab.
Arbeitszeiten
Gemäss Arbeitszeitverordnung gilt der Grundsatz, dass bei dienstlichen Verrichtungen ausserhalb des Arbeitsortes der tatsächliche Aufwand als Arbeitszeit angerechnet wird. Demzufolge dürft ihr zusätzlich zur geleisteten Arbeitszeit am Einsatzort die Reisezeit vom BVZ Unterentfelden zum Einsatzort zusätzlich aufschreiben.
Beispiel: der Einsatzort ist das Telli in Aarau, die Reisezeit in der SBB App wird mit 27 Minuten angegeben, dann könnt ihr für die Anreise und die Rückreise jeweils 27 Minuten aufschreiben.
Bitte beachtet, dass eure Arbeitszeit (inkl. Reisezeit) die 9 Stunden pro Tag nicht übersteigen darf.