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Arbeitsplatz in den Fachgruppen

Das vom Kanton zur Verfügung gestellte Notebook ist Primär für die Berufsschule und den Einsatz in der Lernwerkstatt gedacht.

Für arbeiten innerhalb der Kantonalen Verwaltung (in den Fachgruppen), muss ein anderes Gerät zur Verfügung gestellt werden. Sollte es möglich sein, dass das zur Verfügung gestellte Notebook verwendet werden kann (z.B. mit VDI oder RDP) und eine Freigabe des CISO vorhanden ist, kann das Gerät auch in der Fachgruppe eingesetzt werden.

Der Arbeitsplatz eines Auszubildenden soll in der Nähe des Praxisbildners sein.