Schul- / ÜK-absenz
Es gilt die Schulpflicht. D.h. es wird erwartet, dass die Lernenden während der Arbeitszeit in die Berufsschule gehen.
Es gibt nur ganz wenige Gründe, wo ein Urlaub für die Berufsschule vom Geschäft bewilligt wird. Diese Bewilligungen müssen im Vorfeld eingeholt werden (Ausnahmen sind Unfall und Krankheit).
Urlaub ist eine vom Betrieb bewilligte Absenz in der Berufsschule / ÜK welche zwingend vor dem Anlass mit einem speziellen Formular in der Berufsschule/ÜK eingegeben werden muss.
Urlaube werden Fall für Fall individuell angeschaut. Dazu gehört das wir das Verhalten im Betrieb, die Schulnoten und den Anlass beurteilen.
Grundsätzlich gilt:
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Passiven Konsum (Konzertbesuche, Festivals oder Sportveranstalltungen als Zuschauen) wird nicht bewilligt
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Aktives mitwirken (aktiver Schütze am Schützenfest, Meisterschaftsspiel egal welche Liga solange man selber aktiv ist) wird eher bewilligt
Lernende
- Muss in der von der Schule vorgegebenen Zeit mittels Formular der Schule eine Absenz erfassen lassen
- Das Formular muss dem BB (für Unterschrift und Stempel) vorgelegt werden
BB
- Prüft die Absenz, schickt eine Kopie an HR zur Ablage im Personaldossier
- Prüft ob notwendige Anpassungen im Interflex vorgenommen worden sind
HR
- archiviert die Absenzmeldung im Personaldossier